Object's details: Responsvm Ivris in criminali casu Castritiano, das ist Gründliche vnd außführliche Rechtsbelernung, welcher gestalt in Criminal von einer studierenden vnd in matriculam Vniversitatis einverleibten Person, begangnen Missethat, dem Senatui Academia der Angriff, Verhafftung vnd Condemnation der mißthätigen Person vor, mit oder ohne den Civil oder Stadtmagistrat zustehe vnd gebühre : Jn deren zu Rostock Anno 1611, den 14. Octobr. ergangener Justificirung eines angegebenen Studenten, Johann Christoff Castritius genant, wider eines Erbarn Raths daselbst außgegangene Verantwortung publicirter Relation [...] An jetzo allen [...] Vniversiteten [...] zu gefallen, auff vornehmer Personen Begehren wiederumb in Druck gegeben

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