Die Rechts-Lehre von der Gemeinschaft der Güther unter denen teutschen Eheleuten, zu Latein Communio Bonorum Conjugalis genannt, aus ihren ächten Quellen und nach unverwerflichen Grundsätzen erläutert [...].
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Die Rechts-Lehre von der Gemeinschaft der Güther unter denen teutschen Eheleuten, zu Latein Communio Bonorum Conjugalis genannt, aus ihren ächten Quellen und nach unverwerflichen Grundsätzen erläutert [...].
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