Königlich Preußisches Edict, daß die Sperrungen der Verlassenschaften in dem Hertzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz, ausser denen Fällen, wann die Erben unmündig oder abwesendsind, gäntzlich abgestellet werden sollen. De Dato Berlin, den 8. Septemb. 1750.
Format podglądu: