Kurtze Anzeig, Daß dem Durchleuchtigsten Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn Philipps Ludwigen Pfaltzgrauen bey Rhein [...] die Tutel vnnd Administration vber die hinderlaßne Churfürstliche Pfaltzgräfische pupillen, vnd derselben zugehörige Land vnd Leuth einig vnd allein zuständig seye : Sampt etlichen darzu gehörigen Beylagen [...].
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