Die Unterbringung der Zurechnungsunfähigen und vermindert Zurechnungsfähigen in öffentlichen Heil- oder Pflegeanstalten auf Grund des § 43 des Amtlichen Entwurfs eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1925.
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Die Unterbringung der Zurechnungsunfähigen und vermindert Zurechnungsfähigen in öffentlichen Heil- oder Pflegeanstalten auf Grund des § 43 des Amtlichen Entwurfs eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1925.
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