Object's details: Seine Königliche Majestät in Preussen Unser [...] Herr verordnen und wollen [...] daß künftig, wann ein Staup-Besen erkannt wird, Der Delinquent nicht des Landes verwiesen, Sondern derjenige, welcher damit bestrafet wird auf eine Festung oder in ein Zucht-Hauß Zeit-Lebens gebracht werden soll [...].

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