Constitution des Breslauer Gewerb-Vereins : zur Errichtung der Anstalten und Aufbringung der Mittel, welche den Gewerbetreibenden aller Art, insbesondere den technischen Künstlern und Handwerkern zur Vervollkommnung ihrer Arbeiten und Waaren und zur Verbesserung ihres Nahrungsstandes von Nutzen seyn können

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